6. Juli 2017

Testament schreiben: ohne Notar

Ein Testament wird nach deutschem Recht grundsätzlich handschriftlich und eigenständig vom Erblasser erstellt. So schreiben auch die allermeisten Menschen in Deutschland ihr Testament ohne Notar. Es gibt aber auch die Möglichkeit sich bei der Erstellung des Testaments von einem Notar helfen zu lassen. Wo liegt der Unterschied und welche Variante ist für Sie die richtige?

 

Die Gleichwertigkeit eines Testaments ohne Notar

Der wesentliche Unterschied für die meisten Standard Familienkonstellation zwischen einem Testament ohne Notar und einem privatschriftlichen Testament ist allein die Beratung, die es beim Notar für den zumeist nicht ganz unerheblichen Gebührensatz für eine Testamentserstellung dazu gibt. Sie sparen sich die Schreibarbeit, denn die Authentizität ihrer Unterschrift wird nicht durch die Möglichkeit eines Schriftvergleichs ihrer Handschrift gewährleistet, sondern durch die Beurkundung des Notars. Da die meisten Erblasser bzw. deren Familien jedoch gar keine besonders komplizierten und langen Testamente brauchen, sollte dieser Faktor in ihren Überlegungen keine besondere Rolle spielen. Mit der richtigen Testament Vorlage oder Muster können Sie das für sie optimale Testament in etwa 10-15 Minuten und in ein bis zwei beschriebenen A4 Seiten regeln.

 

Das Testament vom Notar

Tatsächlich handelt es sich hier um einem der verbreitetsten Irrtümer im Erbrecht. Manche gehen davon aus, dass zur Errichtung eines wirksamen Testaments der Gang zum Notar zwingend vorgeschrieben ist. Fakt ist, es reicht wenn sie ihren letzten Willen zu Hause handschriftlich aufschreiben und das Dokument mit ihrer Unterschrift validieren. Die teurere und aufwändigere Alternative hierzu ist der Gang zum Notar. Die juristische Beratung im Vorfeld gehört neben der Beurkundung zu dessen Kern-Aufgabengebiet.

 

Kosten eines Testaments vom Notar

Die Kosten eines notariellen Testaments orientieren sich am Wert des zu vererben Vermögens. Diese sind gesetzlich in einer Gebührenordnung festgelegt und liegen zwischen einigen 100 bis zu mehreren 1000 €.

 

Wann ist vom Testament ohne Notar oder Rechtsanwalt abzuraten?

Bei Vermögen von mehreren 100.000 € oder komplizierten Familienverhältnissen lohnt sich oft der Gang zum Notar oder Rechtsanwalt der aufgrund der gesetzlich festgelegten Gebühren der für die Beratung des Notars oder des Rechtsanwalts zu zahlende Betrag im Verhältnis zum Erbe nicht mehr ins Gewicht fällt.

 

Änderung eines notariell bestellten Testaments

Auch für die Änderung eines notariellen Testaments gilt: es ist nicht zwingend die Hilfe eines teuren Notars erforderlich. Denn für eine Änderung würden erneut Notargebühren anfallen, was vielen Erblassern zu Recht ein Dorn im Auge ist. Sie können Ihren neuen letzten Willen auch ganz einfach handschriftlich errichten. Mit einer simplen Widerrufsklausel, etwa

Mein notarielles Testament vom 1. Januar 2017 widerrufe ich hiermit.

geben Sie dem Neuen Testament allein durch Ihren schriftlichen Willen Rechtswirkung und es gilt nur noch das neueste Testament. Es gibt also keine Rangfolge. Das notarielle Testament ist nicht etwa aufgrund der aufwändigeren Form von höherer Wirksamkeit als Ihr privatschriftliches Änderungstestament. Der Sachverhalt beurteilt sich juristisch genau so, als ob Sie zwei sich widersprechende Testamente privatschriftlich ohne Notar errichtet hätten: Nach der Grundregel des Erbrechts gilt immer das neueste Testament, also das Bild dem jüngsten Datum.

Schließen